SR-17018 ist legal - erklärt

Wieso SR-17018 legal ist, erklärt das NextGen-Team im folgenden Text.

Datum der Veröffentlichung: 14.04.2025 die ursprüngliche Veröffentlichung erfolgte um 11:05 Uhr. Änderungen vorbehalten. Bis auf mich (Max / Chef) bleiben alle anderen Mitwirkenden anonym. Die Evaluation wurde in Zusammenarbeit mit Experten des Chemiestudiums sowie mit Kollegen und Insidern durchgeführt.

Vergleich der Benzimidazolstruktur (NpSG) mit der Substanz SR-17018
Zu klärende Frage: Legal oder illegal? [In DE]

Aufbau der Benzimidazol-Struktur laut Satz 7 (NpSG)

Das Gesetz definiert eine konkrete Kernstruktur, von der alle verbotenen Benzimidazol-Derivate abgeleitet sein müssen.
Kernstruktur:

1. Benzimidazol besteht laut NpSG-Definition aus einem verbundenen Ring-System (ein Benzolring, verbunden mit einem Imidazolring)
2. Zwei Stickstoffatome (N) im fünfgliedrigen Imidazolring.
3. Ein weiteres Phenyl-Element (Sechseck), verbunden über eine Brücke mit einem Eckpunkt zwischen beiden N-Eckpunkten im fünfgliedrigen Ring.
4. Seitenkette an einem der Stickstoff-Atome (N) im fünfgliedrigen Ring, mit Substituenten R1 und R2.
5. Substituenten R3 und R4 am Benzol-Teil des Benzimidazol-Kerns.
6. Molekülmasse darf maximal 500 u betragen.

2. Chemische Struktur von SR-17018:

SR-17018 ist ein selektiver µ-Opioid-Rezeptor-Agonist, dessen Kernstruktur jedoch grundsätzlich anders aufgebaut ist als typische Cannabinoid-Derivate oder klassische Benzimidazol-Derivate, wie sie das NpSG nennt.

Die exakte chemische Struktur von SR-17018 ist verglichen zum NpSG beschrieben (laut verfügbarer wissenschaftlicher Literatur):

1. SR-17018 hat tatsächlich einen Benzimidazol-Kern als Teil der Gesamtstruktur, was die initiale Frage rechtfertigt.
2. Dieser Kern ist jedoch nicht über die typische Brückenstruktur oder das typische Ring-Anknüpfungssystem verbunden, wie es vom NpSG gefordert wird.
3. Der Benzimidazol-Teil in SR-17018 ist direkt oder über andere chemische Gruppen mit zusätzlichen Ringsystemen verbunden, jedoch auf eine Art und Weise, die nicht eindeutig mit der definierten Struktur aus Satz 7 des NpSG übereinstimmt.
4. Insbesondere fehlen bei SR-17018 die im Gesetz beschriebenen obligatorischen Substituenten (Rn) sowie die genau definierte Brücke zwischen Benzimidazol-Teil und Phenylrest.

Screenshot Auszug NpSG Anlage 7.
SR-17018 Kernstruktur

Experten-Meinung & Einschätzung:

1) Scheinbar muss es schon exakt dieser Grundstruktur im Bild entsprechen. Das Bild ist also die eindeutige Definition und Instanz Nr. 1, der Text ist im Grunde nur eine Ergänzung zu den Substitut-Stellen (R1,[…],R4[…],Rn).
Die gezeigte Grundstruktur muss also demnach exakt so sein, damit der Stoff verboten ist. Es soll ja nicht wie bspw. in den USA eine Art „Blanket-Ban“ sein. Dazu kommen dann danach die „kann“-Bedingungen in Textform.

2) Unser Argument demnach, wie Du und ich vor Tagen bereits völlig richtig annahmen: die Grundstruktur ist hier anders. Demnach fällt SR an dieser Stelle schon aus dem Raster und ist nicht verboten.

Warum ist das so? Hier die drei fundamentalen Unterschiede, die wir finden konnten:

"Wir möchten all jenen danken, die zur Entwicklung dieser Analyse beigetragen haben. Aus Gründen des Datenschutzes respektieren wir den Wunsch, alle Mitwirkenden anonym zu halten."

Unterschied #1: Der Sauerstoff mit Doppelbindung

Dort wo im NpSG Punkt Nr. 7 eine Kohlenstoffkette gezeigt wird, die an einen Phenylring bindet, ist in der Struktur von SR der doppelt gebundene Sauerstoff. Dieser wird im entsprechenden Teil des NpSG nie erwähnt.

Unterschied #2: Doppelbindung des Stickstoffs im Benzimidazol-Ring

Im NpSG ist einer der Stickstoffe im Benzimidazol-Ring doppelt gebunden, was bei SR gar nicht der Fall ist. Dementsprechend könnte es im Fall von SR sogar strittig sein, ob es sich überhaupt um einen Stoff der Klasse Benzimidazole handelt, weil es diesen Unterschied im Ausschlaggebenden Ring gibt.

Unterschied #3: Anzahl der Kohlenstoffe zwischen zwei Stickstoffen

Man sieht in der Struktur von SR, dass der Stickstoff der Restgruppe, der bei SR an den einen „Benzimidazol“-Stickstoff gebunden ist, drei Kohlenstoffe entfernt ist. In der Darstellung im Gesetz sind es nur zwei Kohlenstoffe zwischen den beiden Stickstoffen.

Abschließendes Fazit

Die genau definierten gesetzlichen Anforderungen (Brückenstruktur, maximale Molekülmasse, Art der Substituenten) scheinen bei SR-17018 nicht erfüllt zu sein. Da das NpSG explizit präzise Anforderungen enthält, bedeutet jede strukturelle Abweichung, dass eine Einstufung nicht eindeutig möglich ist – was tatsächlich einer „Lücke“ entspricht.

SR-17018 und verwandte Derivate wie SR-14968 sind in Deutschland: LEGAL!

Rechtlicher Hinweis: Bei dieser Beurteilung handelt es sich nicht um ein gerichtsverwertbares Sachverständigengutachten. Sie gibt lediglich die persönliche Einschätzung auf der Grundlage von Recherchen und dem fundierten Fachwissen der bearbeitenden Personen wieder. Wir empfehlen in keinem Fall, dieses Gutachten ungeprüft zu übernehmen. Ziehen Sie im Zweifelsfall immer einen Fachexperten zu Rate.